j) Branchenübliche Toleranzen
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich
Schnittgenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger (Papier,
Karton usw.), bleiben vorbehalten. Soweit dem Hersteller durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden,
gelten diese auch gegenüber dem Kunden.
Die Angaben von Edubook AG sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern beschreiben
oder kennzeichnen die Leistung. Sofern die gewöhnliche Verwendbarkeit zum vertraglich
vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigt wird, sind handelsübliche Abweichungen zulässig.
Insbesondere bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren sind geringfügige
Farbabweichungen kein Mangel, da diese üblicherweise aus technischen Gründen nicht zu vermeiden
sind. Dies gilt insbesondere auch bei Farbabweichungen zwischen zwei oder mehreren Aufträgen,
zwischen einzelnen Bögen eines Auftrages sowie zu einem Auftrag, der zu einem anderen Zeitpunkt
bei Edubook AG gedruckt wurde. Das gleiche gilt für den Vergleich zwischen physischem Gut zum
Druck und dem Endprodukt. Die Angaben zum Druckverfahren sind unverbindlich; ein bestimmtes
Druckverfahren sowie eine bestimmte Laufrichtung des Papiers werden nicht garantiert. Auch bei der
Grammatur des Papiers kann es zu geringen Abweichungen kommen. Produktions- bzw.
maschinenbedingt kann es zu unvermeidbaren geringfügigen Schnitt- und Falztoleranzen kommen,
die nicht zur Reklamation berechtigen. Materialveränderungen, die bedingt durch Alter oder
Umwelteinwirkung eintreten, stellen keinen Mangel dar.
k) Mängelrüge
Der Auftraggeber prüft nach Erhalt die gelieferte Ware sorgfältig. Eine Prüfung hat insbesondere auch
dann zu erfolgen, wenn zuvor ein „Gut zum Druck“ oder „Gut zur Ausführung“ erteilt worden ist.
Allfällige Beanstandungen bezüglich Qualität und Quantität haben spätestens innerhalb 8 Tagen nach
Empfang schriftlich zu erfolgen, ansonsten die Lieferung als angenommen und genehmigt gilt. Für
später gemeldete Mängel haftet der Auftragnehmer nicht mehr. Geringfügige Abweichungen von
vorgegebenen Originalvorlagen gelten nicht als Mangel, der zur Mängelrüge berechtigt. Bei
begründeter fristgerechter Beanstandung erfolgt eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung innert einer
angemessenen Frist.
Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer dieses Recht bereits mit Auftragserteilung. Weitere
Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Rücksendungen von beanstandeten Lieferungen dürfen nur in schriftlicher Absprache mit dem
Auftragnehmer erfolgen. Für eine vereinbarte Rücksendung ersetzen wir nur den jeweils günstigsten
Versandweg.
l) Gewährleistung / Haftungsbeschränkungen
Der Hersteller gewährleistet, dass die von ihm erstellten Produkte die vereinbarte und/oder
vorausgesetzte Qualität haben.
Die Haftung des Herstellers beschränkt sich auf Fehler, die auf Vorsatz zurückzuführen sind. Jede
weitergehende Haftung für direkte und indirekte, unmittelbare und mittelbare Schäden sowie
Mangelfolgeschäden wird wegbedungen. In jedem Falle beschränkt sich die Haftung des Herstellers
auf den Auftragswert. Zwingende Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 18. Juni 1993 über die
Produktehaftpflicht (PrHG) bleiben vorbehalten. Im Falle von fehlerhafter und unvollständiger
Anlieferung von Daten übernimmt der Hersteller keinerlei Haftung.
Die Haftung für fehlerhafte und unvollständig angelieferte Unterlagen sowie für Datenverluste von
angelieferten und weiter zu bearbeitenden Dateien wird vom Hersteller nicht übernommen.
Der Auftraggeber befreit den Hersteller von jeglicher Haftung gegenüber Dritten (bspw. wegen des
Inhalts der angelieferten Daten) und verpflichtet sich, den Hersteller gegebenenfalls vollumfänglich
schadlos zu halten (inkl. Anwalts- und Gerichtskosten).
m) Vom Kunden geliefertes Material
Vom Kunden beschafftes Material, welches eine für die Verarbeitung geforderte Eignung aufzuweisen
hat, ist dem Hersteller frei Haus zu liefern. Der Kunde haftet gegenüber dem Hersteller für alle direkten
und indirekten, unmittelbaren und mittelbaren Schäden sowie Mangelfolgeschäden, die aus einer
Nichteignung des Materials entstehen können (Qualität, Quantität). Dazu gehört auch eine Einlagerung
des Materials auf Rechnung und Gefahr des Kunden.
n) Aufbewahrung von Arbeitsunterlagen und -dateien
Vorbehältlich einer separaten schriftlichen Abrede ist der Hersteller nicht zur Aufbewahrung von
Arbeitsunterlagen (bspw. Dateien, Negative, Farbauszüge, Fotolithos, Nutzenfilme, Satz sowie
Werkzeuge) verpflichtet. Für die Datensicherung ist allein der Auftraggeber verantwortlich.
Wird die Aufbewahrung schriftlich vereinbart, erfolgt sie auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Das
Risiko einer einwandfreien späteren Bereitstellung aufgrund sich verändernder Bearbeitungstechniken
bleibt vorbehalten.
Bezüglich der zur Fertigung des Endproduktes erforderlichen Daten bietet der Hersteller dem Kunden
vor einer beabsichtigten Löschung wahlweise die entgeltliche Übernahme durch den Kunden oder die
Aufbewahrung gegen Entgelt durch den Hersteller an.
o) Nutzungsbestimmungen für die Datenbank des Herstellers
Diese Bestimmung regelt den elektronischen Bezug von Informationen durch den Kunden aus der vom
Hersteller dafür bezeichneten Datenbank. Der Hersteller bezweckt damit, seine Leistungen dem
Kunden einfacher und weltweit zugänglich zu machen. Voraussetzung für den Zugang zum
Datenbestand ist, dass sich der Kunde registrieren lässt. Die Zugangsdaten dürfen nicht an Dritte
weitergegeben werden.
Die Verwendung der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Daten ist verboten, wenn sie der oben
genannten Zweckbestimmung der Datenabgabe widerspricht. Der Kunde muss Dritte, denen er den
gesamten Datenbestand oder Teile daraus zugänglich macht, verpflichten, diese
Nutzungsbestimmungen ebenfalls einzuhalten.
Der Hersteller behält sich das Recht vor, den Zugang zum Datenbestand oder zu einzelnen Daten
jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu ändern, zu beschränken oder zu sperren. Er kann ferner
diese Nutzungsbestimmungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Der Hersteller
informiert vorgängig über grundlegende Änderungen.
Bei einem Verstoss gegen diese Nutzungsbedingungen kann der Hersteller den Zugang auf die
Datenbank sofort und auf unbestimmte Zeit sperren. Der Hersteller behält sich diesfalls weitere
rechtliche Schritte vor.
Die Datenbestände oder einzelnen Daten werden so wie sie beim Hersteller gespeichert sind zur
Verfügung gestellt.
Der Hersteller haftet in jedem Fall nur für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz. Er übernimmt
insbesondere für die Richtigkeit, die Vollständigkeit und den Umfang der abgerufenen Datenbestände
oder einzelner Daten bzw. die durch sie verursachten Schäden (z.B. durch Computerviren) keine
Gewähr.
p) Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand
Dieser Vertrag und sämtliche aus ihm resultierenden Rechte und Pflichten unterliegen dem
schweizerischen Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und
ausschliesslicher Gerichtsstand für beide Parteien ist der Sitz des Herstellers.
September 2022
Edubook AG
Industrie Nord 9 |
T +41 56 675 75 60 |
5634 Merenschwand |
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